Ja. Seit dem 1. Januar 2026 ist eine Kranken- und Unfallversicherung für Touristen bei der Einreise nach Georgien grundsätzlich vorgeschrieben; gesetzliche Ausnahmen gelten weiterhin.
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Neue Regelung
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 müssen Touristen bei der Einreise nach Georgien grundsätzlich eine Kranken- und Unfallversicherung für den gesamten Aufenthalt nachweisen. Die Regelung enthält bestimmte Ausnahmen, unter anderem für einige Inhaber diplomatischer oder amtlicher Dokumente, durch internationale Abkommen erfasste Personen und Fahrer im internationalen Verkehr.
Für wen gilt es?
Die Pflicht gilt für Touristen bei der Einreise nach Georgien. Die Verordnung nennt Ausnahmen für bestimmte Inhaber diplomatischer, amtlicher, dienstlicher oder besonderer Dokumente, akkreditierte Vertreter und akkreditierte Familienangehörige, durch internationale Abkommen erfasste Personen sowie Fahrer im internationalen Verkehr.
Mindestanforderungen
Die Versicherung muss die medizinische Notfallversorgung mit mindestens 30.000 GEL abdecken, für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein und von einem lizenzierten Unternehmen stammen. Alle GeoCover-Pläne überschreiten das Mindestmaß.
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